Unter medizinischer Sterbehilfe versteht man die freiwillige Sterbehilfe, bei der ein Arzt eine tödliche Dosis eines Medikaments verabreicht, um den Tod eines Patienten am Lebensende zu beschleunigen, und die Beihilfe zum Suizid, bei der der Patient die tödliche Dosis selbst verabreicht.